Aktuelles und Termine
Bayerische Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld
Mit dem Landespflegegeld möchte die bayerische Staatsregierung Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finanziell unterstützen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und deren Hauptwohnsitz in Bayern ist. Auf Antrag werden einmal jährlich 1000€ ausgezahlt. Ab dem Jahr 2026 reduziert sich das Landespflegegeld auf 500€.
Die andere Hälfte der derzeit rund 450 Millionen Euro teuren Leistung soll in die Pflegestrukturen investiert werden – etwa den Ausbau der Tagespflege oder ambulanter Pflege.
Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen gibt es u.a. beim Pflegestützpunkt Günzburg oder im Internet unter https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/.
Zusammen mit einer Kopie des Pflegegrad-Bescheides der Pflegekasse (nicht das MD-Gutachten) kann der Antrag beim Bayrischen Landesamt für Pflege – Landespflegegeld, Postfach 1365, 92203 Amberg, eingereicht werden.
Für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31.12.2025gestellt werden. Wer den Antrag bis zum 30.09.2025 gestellt hat, bekommt noch die 1.000€, nach diesem Zeitpunkt sind es 500€.
Ein gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben.