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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Drei mögliche Beschäftigungsformen Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte

1.

Anstellung erfolgt als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin bei Ihnen

2.

Ein ausländisches Unternehmen entsendet die Haushaltshilfe

3.

Selbstständige Tätigkeit erfolgt grenzüberschreitend als Einzelunternehmen

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale.

Wir bieten diesbezüglich Beratung an, jedoch werden keine Dienstleister empfohlen.