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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Drei mögliche Beschäftigungsformen Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte

1.

Anstellung erfolgt als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin bei Ihnen

2.

Ein ausländisches Unternehmen entsendet die Haushaltshilfe

3.

Selbstständige Tätigkeit erfolgt grenzüberschreitend als Einzelunternehmen

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale.

Wir bieten diesbezüglich keine Beratung an.