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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Digitale Pflegeanwendungen

Mit dem Digitalen Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz, kurz DVPMG, wird die Grundlage geschaffen, die Fortschritte der Digitalisierung im medizinischen Bereich nutzen zu können. Das Ziel ist, mit Hilfe der Digitalisierung die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Inhalte des DVPMGs:

  1. Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)
  2. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  3. Telematikinfrastruktur (TI)
  4. Elektronische Patientenakte (ePA)
  5. E-Rezept
  6. Digitale Pflegeberatung

Unter einer DiPA versteht man eine digitale Pflegeanwendung, die helfen soll, den Pflegealltag besser zu bewältigen.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 50 € der DiPAs auf Antrag. Der Antragssteller benötigt hierfür einen anerkannten Pflegegrad.
Die DiPA muss im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Nur diese werden von der Pflegekasse erstattet.

Unter einer DiGA versteht man eine digitale Gesundheitsanwendung. Als App auf einem mobilen Endgerät oder als browserbasierte Anwendung unterstützt Sie eine DiGA dabei, Ihre Erkrankung besser kennenzulernen und die Symptome zu überwachen bzw. gezielt zu lindern.

Eine DiGA wird von der Krankenkasse erstattet.

DiGAs können als ein sogenanntes Medizinprodukt zertifiziert werden, welches der behandelnde Hausarzt im Bedarfsfall verschreiben kann. Um eine DiGA auf Rezept zu erhalten, muss sie im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen gelistet sein. Die aktuell zur Verfügung stehenden Apps finden Sie hier (diese werde ständig erweitert).