Seite drucken
Zum Landkreis-Portal
Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Digitale Pflegeanwendungen

Mit dem Digitalen Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz, kurz DVPMG, wird die Grundlage geschaffen, die Fortschritte der Digitalisierung im medizinischen Bereich nutzen zu können. Das Ziel ist, mit Hilfe der Digitalisierung die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Inhalte des DVPMGs:

  1. Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)
  2. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  3. Telematikinfrastruktur (TI)
  4. Elektronische Patientenakte (ePA)
  5. E-Rezept
  6. Digitale Pflegeberatung

Was ist eine DiPA?

Unter einer DiPA versteht man eine digitale Pflegeanwendung, die helfen soll, den Pflegealltag besser zu bewältigen.

Was ist eine DiGA?

Unter einer DiGA versteht man eine digitale Gesundheitsanwendung. Als App auf einem mobilen Endgerät oder als browserbasierte Anwendung unterstützt Sie eine DiGA dabei, Ihre Erkrankung besser kennenzulernen und die Symptome zu überwachen bzw. gezielt zu lindern.

Während digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von der Krankenkasse erstattet werden, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der DiPAs auf Antrag. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad hat.

DiGAs können als ein sog. Medizinprodukt zertifiziert werden, das der behandelnde Hausarzt im Bedarfsfall verschreiben kann. Um eine DiGA auf Rezept zu erhalten, muss sie im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen gelistet sein. Die aktuell zur Verfügung stehende Apps finden Sie hier (diese werde ständig erweitert).

Um eine digitale Pflegeanwendung DiPA von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen werden.