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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Ergänzende Leistungen und Hilfen

Um die Pflege solange wie möglich im eigenen Haushalt durchführen zu können, besteht die Möglichkeit zusätzlich ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte, vornehmlich aus Osteuropa einzusetzen. Es gibt drei verschiedene Beschäftigungsformen.
Hierzu können Sie sich durch den Pflegestützpunkt Günzburg gerne beraten lassen.
Dienstleister werden keine empfohlen.

Weitere Informationen zum Thema ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte erhalten Sie unter folgenden Links:

Mahlzeitendienste versorgen Menschen, die nicht mehr selbst kochen können oder möchten. Je nach Anbieter wird das ausgewählte Menü frisch zubereitet oder als Tiefkühlkost angeliefert. Das Angebot ist vor allem auf die Bedürfnisse älterer oder hilfsbedürftiger Menschen zugeschnitten.
Auch die Kostformen, die Anlieferungsbedingungen sowie die Preise unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den Anbietern selbst. Auch in einzelnen Altenheimen und Kirchengemeinden können Interessenten auf telefonische Voranmeldung regelmäßig oder gelegentlich an deren Mittagstisch teilnehmen.

Die aktuelle Liste der regionalen Anbieter von Essen auf Rädern finden Sie hier:

                                              Essen auf Rädern

Der Flexibus stellt eine attraktive Alternative zu den bisherigen und traditionellen Beförderungsmöglichkeiten dar und bietet sich für jede planbare Fahrt wie z.B. zum Arzt, zur Heilanwendung, zu Besuchen in der Klinik - aber auch zu geselligen Treffen, z.B. in einem Café oder bei Verwandten an.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.flexibus.net/

Manche Senioren können oder möchten nicht mehr gerne kochen, andere wollen das Mittagessen in netter Gesellschaft einnehmen und die Möglichkeit zu Gesprächen und Gedankenaustausch nutzen.

Zu den Angeboten, können Sie sich gerne in Ihrer Gemeinde oder bei den Seniorenbeauftragen Ihrer Gemeinde informieren.

Der Hausnotruf ermöglicht älteren oder behinderten Menschen im Notfall unkompliziert, selbstständig und direkt Hilfe anzufordern.

Dadurch können Betroffene länger in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Ein Sender kann umgehängt oder am Arm getragen werden. Auf Knopfdruck wird ein Alarm in der Notrufzentrale ausgelöst, die ständig besetzt ist.

Auch wenn Sie sich nach einem vereinbarten Zeitraum nicht bei der Zentrale melden, setzt man sich automatisch mit Ihnen in Verbindung. Ist der Bedarfsfall abgeklärt, werden notwendige Schritte und Hilfsmaßnahmen eingeleitet sowie Angehörige und andere Vertrauenspersonen verständigt. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für den Hausnotruf.

Die aktuelle Liste der regionalen Anbieter, die einen Hausnotruf installieren finden Sie hier:

                                                                Hausnotruf

Die finanziellen Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung reichen nicht immer aus, um die Kosten der Pflege zu decken. Kann der Pflegebedürftige die Restkosten der Pflege aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen, kann ergänzend Hilfe zur Pflege beim Bezirk Schwaben beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bezirk Schwaben.

Der Bezirk Schwaben bietet im Wechsel auch Sprechtage im Landratsamt Günzburg und im Kreishaus Krumbach an.

Termine 2024 finden Sie hier.

Der Freistaat Bayern zahlt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern nach Antragstellung 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr zur freien Verfügung.
Ab dem Jahr 2026 reduziert sich das Landespflegegeld auf 500€. Die andere Hälfte der derzeit rund 450 Millionen Euro teuren Leistung soll in die Pflegestrukturen investiert werden – etwa den Ausbau der Tagespflege oder ambulanter Pflege.

Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Informationen zum Thema Menschen mit Behinderung erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg unter folgendem Link

https://familie.landkreis-guenzburg.de/familien/beratung-und-hilfen/menschen-mit-behinderung

Nachbarschaftshilfe kann eine Form der freiwilligen Unterstützung unter Nachbarn sein.

Oder eine Unterstützung durch ehrenamtlich engagierte Personen, die über die Gemeinden oder Seniorengemeinschaften vermittelt werden.

Weitere Informationen zum Thema Nachbarschaftshilfen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/nachbarschaftshilfe-und-soziale-dienstleistungen/nachbarschaftshilfe-und-freiwilliges-engagement.html

Die aktuell angebotenen Nachbarschaftshilfen in den Gemeinden im Landkreis Günzburg finden sie hier:

                                                          Nachbarschaftshilfen

Pflegebedürftige müssen nicht auf Urlaub verzichten, brauchen aber spezielle Unterstützung, wenn sie unterwegs sind.  Immer mehr Reiseveranstalter stellen sich auf die besonderen Wünsche und Bedürfnisse von älteren Menschen ein und bieten barrierefreie Unterkünfte und/oder betreute Reisen an.

Mögliche Angebote.

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg gewährt auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten für die Entsorgung von Windeln bei Kleinkindern bis zu zwei Jahren sowie bei dauerhaft an Inkontinenz erkrankten Personen.

Der Antrag muss jährlich gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Kopie des Rezeptes, Lieferschein) mit vorzulegen.
Nicht unterstützungsberechtigt sind die Bewohner von stationären Einrichtungen der Alten-, Behinderten- oder Krankenpflege und damit vergleichbare Betreuungseinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg oder gerne auch an den Pflegestützpunkt.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.