Palliativ- und Hospizversorgung
Die Palliativ- und Hospizversorgung richtet ihr Augenmerk auf die Hilfe in einer besonderen Phase des Lebens. Es geht um Menschen, die schwer erkrankt sind sowie um deren Angehörige. In diesem Sinne gilt es, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und eine ganzheitliche Betreuung zu ermöglichen.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung – SAPV
Die SAPV ist eine intensive Form der palliativen Versorgung und richtet sich an Patienten, die sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung befinden und auch in dieser schwierigen Situation in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden möchten. Sie ist ein zusätzliches Angebot, die bisherige Versorgung durch Ihren Hausarzt und Pflegedienst bleibt bestehen. Dabei ist ihr Ziel, das Leiden und die Schmerzen zu lindern, um ein möglichst selbstbestimmtes Lebensende zu ermöglichen. Dazu stehen sie den Betroffenen und ihren Familien in allen wichtigen Fragen zur Seite.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Prüfung des Anspruchs die Kosten für die SAPV, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein Anspruch besteht bei einer unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung, wenn neben der begrenzten Lebenserwartung schwerwiegende Krankheitssymptome eine hohe Belastung darstellen und die allgemeinen palliativen Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Der Landkreis Günzburg wird betreut von
https://www.hospiz-guenzburg.de/angebote/palliativdienst-guenzburg/
Palliativstation
Wenn die Symptome und Beschwerden einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung zu Hause nicht oder nicht mehr zu bewältigen sind, dann kann eine stationäre Aufnahme auf einer Palliativstation sinnvoll sein. Dort wird eine individuell abgestimmte Schmerztherapie, die Behandlung von Atemnot, Übelkeit und anderen Beschwerden und die ganzheitliche Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung angeboten. Nach der Besserung der Beschwerden kann der Betroffene in sein vertrautes Umfeld zurückkehren.
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen, wenn eine ärztliche Einweisung vorliegt.
Hospizverein und Hospiz
Der Begriff Hospiz ist vom lateinischen Begriff „hospitium“ für „Herberge“ abgeleitet. Hospize waren im Mittelalter Raststätten an den beschwerlichen Pilgerstraßen. Schließlich wurden diese Hospize zu Herbergen für Schwerkranke und Sterbende. Neben den stationären Hospizen kümmern sich Hospizvereine ehrenamtlich um die Begleitung Betroffener und deren Angehöriger.
Hospizverein
Ziele der Hospizarbeit
- Ein würdevoller, selbstbestimmter und nach Möglichkeit beschwerdefreier Verlauf der letzten Lebensphase
- Ein Abschied, der für Patient und Familie als wertvoller und trostreicher Teil des Lebens gelingt
- Das Sterben weder künstlich zu verlängern noch zu verkürzen, dabei ist aktive Sterbehilfe und Hilfe zum Suizid ausgeschlossen
Mit dem Tod eines nahen stehenden Menschen ändert sich viel. Mit dem Verlust zu leben ist schmerzlich. Oft macht die Trauer um einen geliebten Menschen sehr einsam. Es tut gut, sich einer Gruppe von Betroffenen anzuschließen. Aktuelle Termine der Trauergruppen finden sie auf den untenstehenden Homepages.
Nördlicher Landkreis: https://www.hospiz-guenzburg.de/
Südlicher Landkreis: http://www.hospiz-krumbach.de/
Stationäre Hospize
In einem Hospiz erhalten Menschen, die an einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, in der letzten Lebensphase eine individuelle und ganzheitliche Betreuung. Die Betroffenen und ihre Angehörigen erhalten Unterstützung, sich auf das Lebensende vorzubereiten und voneinander Abschied zu nehmen. Schmerzen und Leiden werden dort gelindert, um ein möglichst beschwerdefreies Leben bis zuletzt zu ermöglichen.
Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95 % der Gesamtkosten, wenn eine ärztliche Bescheinigung (Notwendigkeitsbescheinigung zur Kostenübernahme) durch den Haus- oder Klinikarzt und ein Antrag auf Leistungen nach § 39a SGB V des Betroffenen vorliegen. Voraussetzung ist eine unheilbare Krankheit im fortgeschrittenen Stadium mit begrenzter Lebenserwartung. Die restlichen 5 % der Kosten bringen die Einrichtungen in Form von Spenden, Sponsoring und Zuwendungen auf.
Wohnortnahe Hospize teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.