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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung

Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden.

Ablauf

  1. Antrag auf Leistungen wird bei der Pflegekasse gestellt
  2. Ausfüllen des zugeschickten Formulars
  3. Termin zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst (MD) wird mitgeteilt
  4. Hausbesuch des Gutachters (MD) zur Begutachtung
  5. Ermittlung des Pflegegrades durch den Gutachter anhand eines Fragebogens
  6. Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse
  7. Bescheid wird erlassen und Sie erhalten die Entscheidung
  8. Möglichkeit a = Bewilligung des Antrages
    Möglichkeit b = Ablehnung des Antrages
    Möglichkeit c = Sie sind mit dem bewilligten Pflegegrad bzw. der Ablehnung
                               nicht einverstanden.       => Sie können Widerspruch einlegen

Gegen den Bescheid der Pflegekassen kann innerhalb von vier Wochen ein formloser, schriftlicher Widerspruch eingelegt werden. Im Widerspruch sollten die genauen Gründe anhand der Module (siehe unten) dargelegt werden.

Für die Begutachtungssituation empfehlen wir, dass die Person, die hauptsächlich mit der Pflege beauftragt ist, beim Termin anwesend ist. Im Vorfeld der Begutachtung ist es sinnvoll, ein Pflegeprotokoll auszufüllen.

Die Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt

Module

1

Mobilität (z. B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches)

2

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Erkennen von Risiken und Gefahren)

3

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe)

4

Selbstversorgung (z. B. Waschen, Duschen, Baden, Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme)

5

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (in Bezug auf Medikation, Besuch von Ärzten/Therapeuten)

6

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen, Schlafen, Kontaktpflege zu anderen Personen)

Die 5 Pflegegrade richten sich nach dem ermittelten Punktwert und zeigen an, wie viel Selbstständigkeit noch vorhanden ist.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.

Bei Fragen zum Gutachten empfehlen wir Ihnen, über das Servicetelefon Pflege, Kontakt mit dem MD Bayern aufzunehmen.