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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Unter der teilstationären Tages- und Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

Die Betreuten der Tagespflege wohnen weiterhin zu Hause, erhalten in der Tagespflegeeinrichtung Pflege, Versorgung und Betreuung. Dies bietet sich an, wenn ein Pflegeheim noch nicht in Frage kommt, die Pflege zuhause jedoch nicht mehr rund um die Uhr möglich ist.

Die Tagespflege wirkt der Vereinsamung alleinstehender Menschen entgegen und ermöglicht den Betreuungspersonen sich eine Auszeit zu nehmen oder ihrer Arbeit nachzugehen.

Das Angebot der Tagespflege kann an allen oder an ausgesuchten Wochen­tagen in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekasse beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen

* Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen.

Pflegebedürftigkeit in Graden

Leistungen (max. Leistung pro Monat)

Pflegegrad 1

*

Pflegegrad 2

689 Euro

Pflegegrad 3

1.298 Euro

Pflegegrad 4

1.612 Euro

Pflegegrad 5

1.995 Euro

Die Teilstationäre Versorgung umfasst die notwendige Beförderung des zu Betreuenden von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.

Die Leistungen der Tagespflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Hierfür kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro in Anspruch genommen werden.