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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Übergangspflege im Krankenhaus

Die Übergangspflege ist ein neu geschaffenes Angebot. Die Übergangspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Versorgung nicht oder nur mit erheblichen Aufwand sichergestellt werden kann.

Das kann zum Beispiel sein, wenn
häusliche Krankenpflege,
eine Reha-Behandlung,
Kurzzeitpflege oder
weitere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Verhinderungspflege, Tagespflege oder andere) nicht verfügbar sind.

Betroffene können im Krankenhaus, in dem sie ihre Behandlung erhalten haben, für bis zu zehn Tage eine Übergangspflege in Anspruch nehmen (längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung).

Betroffene sollten frühzeitig mit dem Sozialdienst im Krankenhaus oder mit der Krankenkasse in Kontakt treten, um offene Fragen zur Übergangspflege zeitnah zu klären.

Bei der Beantragung zur Übergangspflege ist die Krankenkasse zuständig und nicht die Pflegekasse des Betroffenen!