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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim ist für Menschen gedacht, die zuhause nicht mehr versorgt werden können. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall einen Teil der Kosten für die vollstationäre pflegerische Versorgung.

Alle Bewohner mit den Pflegegraden zwei bis fünf zahlen den gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes. Das heißt, dass bei steigender Pflegebedürftigkeit keine höheren Kosten entstehen.

Der Eigenanteil, welcher selbst vom Leistungsempfänger gezahlt werden muss, setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungszuschlägen und den EEE (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für die Pflege zusammen. Ist der Betroffene nicht in der Lage diesen zu bezahlen, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei einem überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk Schwaben) gestellt werden.

Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen

Um Angehörige von Pflegebedürftigen vor steigenden Kosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung Menschen, die im Heim untergebracht sind, künftig zusätzlich zu den Pflegegraden 2 – 5 noch einen Zuschlag. Er soll verhindern, dass Verwandte auf Dauer zu stark finanziell belastet werden. Der Betrag steigt mit der Dauer der Pflege und wurde zum 01.01.2024 erhöht.

Der Leistungszuschlag auf den jeweils zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen beträgt nach § 43 SGB XI:

Angefangene Monate werden als voll angerechnet.

von 5% auf 15 % des Eigenanteils

innerhalb des ersten Jahres

von 25% auf 30 % des Eigenanteils

wenn sie mehr als 12 Monate im Heim leben (im zweiten Jahr)

von 45% auf 50 % des Eigenanteils

wenn sie mehr als 24 Monate im Heim leben (im dritten Jahr)

von 70% auf 75 % des Eigenanteils

wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben

Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jeden Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.

Die aktuelle Auflistung der vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Günzburg erleichtert Ihnen die Suche.