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Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege soll Angehörigen ermöglichen, Urlaub zu machen oder sich bei Krankheit oder anderen Ausfallzeiten vertreten zu lassen. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt soll die Kurzzeitpflege den Angehörigen zeitlich Raum geben, das häusliche Umfeld auf die kommende Situation vorzubereiten.

* Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat einsetzten, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Pflegebedürftigkeit in Graden

Leistungen (max. Leistungen)

Pflegegrad 1

*

Pflegegrad 2-5

Pro Kalenderjahr: 1.774 Euro für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen

Falls Mittel der Verhinderungspflege nicht verbraucht sind, kann dieser Betrag auf insgesamt 3.386 Euro erhöht werden.
Der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege vermindert sich um den jeweiligen Betrag.

Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Hierfür kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Landkreis Günzburg

 

Anschrift

Telefon

Kreisklinik Krumbach

Mindelheimer Str. 69, 86381 Krumbach

08282 / 95-369

Hinweis
Auf Anfrage bieten auch die im Landkreisgebiet ansässigen Senioren- und Pflegeheime Kurzzeitpflege an. Die Liste der Einrichtungen mit den Kontaktdaten finden Sie unter Vollstationäre Pflege.