Ambulante Pflege
Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld. Dies setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt (z.B. durch Angehörige oder Ehrenamtliche). Um die Qualität der Pflege zu sichern und die Pflegeperson fachlich zu unterstützen, finden regelmäßig Beratungsbesuche in der Häuslichkeit durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst statt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 |
- |
Pflegegrad 2 |
316 Euro |
Pflegegrad 3 |
545 Euro |
Pflegegrad 4 |
728 Euro |
Pflegegrad 5 |
901 Euro |
Pflegesachleistung
Bei Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) handelt es sich um die Dienstleistungen, die von den Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt meist zwischen dem ambulanten Dienst und der Pflegekasse.
Die angebotenen Leistungen umfassen die Grundpflege, wie z. B. Duschen, Baden, Esseneingabe, Inkontinenzversorgung und die hauswirtschaftliche Versorgung wie z. B. Einkaufen, Kochen und die Reinigung der Wohnung.
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen (max. Leistung pro Monat) |
---|---|
Pflegegrad 1 |
* |
Pflegegrad 2 |
724 Euro |
Pflegegrad 3 |
1.363 Euro |
Pflegegrad 4 |
1.693 Euro |
Pflegegrad 5 |
2.095 Euro |
Eine aktuelle Liste der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Günzburg finden Sie hier.
Kombination Pflegegeld- und Pflegesachleistung
Es besteht die Möglichkeit Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Dann wird von Kombinationsleistung gesprochen. Damit ist gemeint, dass ein Teil der Pflege von einer nicht professionellen Pflegeperson z.B. einem Angehörigen und der andere Teil von einem ambulanten Dienst geleistet wird.
Nach der monatlichen Abrechnung des ambulanten Dienstes mit der Pflegekasse wird der offenen Betrag prozentual als Pflegegeld ausgezahlt, falls die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurden.
Mit dem kostenlosen Pflegegeldrechner können Sie schnell und einfach ausrechnen, wie hoch Ihre Pflegegeldansprüche aus der Kombipflege sind.
Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentenverabreichung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie erleichtern oder tragen dazu bei, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.
Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 40 Euro monatlich.
In der Regel muss die Erstattung nur einmal beantragt werden. Es gibt allerdings auch Kassen, die die Erstattung zeitlich befristen, z. B. für zwei Monate. Dann ist eine erneute Beantragung notwendig.
Für die Pflegehilfsmittel ist kein „Rezept“ des Arztes erforderlich.
Was deckt die Pauschale ab?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Hilfsmittelverzeichnis - Produktgruppe 54 zu finden. Dazu zählen:
- saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- Einmalkleiderschutz (Einmallätzchen)
- Einwegschürzen
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz
- Fingerlinge
Keine zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind z. B. Slip- und Hygieneeinlagen, Körperpflegeprodukte, Waschmittel jeglicher Art, Pflegetücher, Reinigungsmittel für die Wäsche.
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen (max. Leistung pro Monat) |
---|---|
Pflegegrad 1-5 |
40 Euro |
Technische Hilfsmittel wie z. B. Rollstühle, Pflegebetten, Badelifter oder Hebegeräte werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. In manchen Fällen ist eine Zuzahlung erforderlich.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn Personen zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein das Wohnumfeld an deren besondere Belange anzupassen. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 -5 auf Antrag bis zu 4000 Euro als Zuschuss gewähren.
Auch ein Umzug kann als Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung angesehen werden.
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen (max. Zuschuss je Maßnahme) |
---|---|
Pflegegrad 1-5 |
4.000 Euro |
Pflegegrad 1-5 (wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) |
16.000 Euro |
Der Antrag auf einen Zuschuss muss unbedingt vor Maßnahmenbeginn mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Nach §45b SGB XI stehen allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zusätzliche Leistungen in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.
Der Entlastungsbetrag kann im Rahmen der Kostenerstattung für besondere Angebote der Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsdienste und für den Eigenanteil in der Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Der Antrag auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Allgemeinen muss nicht vor Inanspruchnahme der Leistungen gestellt werden. Es reicht, wenn der Antrag mit den Rechnungen eingereicht wird. Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung, danach reichen Sie diese bei der Pflegekasse ein.
Durch eine Abtretungserklärung an den Betreuungs- oder Pflegedienst, kann dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen, dann müssen Sie nicht mehr in Vorleistung gehen.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Der Entlastungsbetrag kann auch angespart werden und verfällt nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des nächsten Jahres verwendet werden.
Die aktuelle Liste der regionalen Anbieter von Entlastungsangeboten finden Sie hier.
Umwandlungsanspruch
Nehmen Sie die Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst nicht komplett in Anspruch, können Sie den verbliebenen Betrag umwandeln und für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwenden (§ 45a SGB XI). Sie können jedoch maximal 40 Prozent des Sachleistungsbetrages für zusätzliche Entlastungsleistungen verwenden.
Für die Umwandlung des Sachleistungsbetrags ist es seit 01.01.2022 prinzipiell nicht mehr nötig, einen Antrag zu stellen. (§ 45a SGB XI).
Wohngruppenzuschlag
Neue Wohnformen wie Pflegewohngemeinschaften, sogenannte Pflege-WGs bieten die Möglichkeit, zusammen mit anderen in derselben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten zusätzlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag.
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen (pro Monat) |
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Pflegegrad 1-5 |
214 Euro |
Nützliche Kontaktdaten
Wohnberatung der Seniorenfachstelle beim Landratsamt Günzburg
Frau Huber
Telefon: 08221 / 95 - 235
E-Mail: seniorenfachstelle@landkreis-guenzburg.de
Kreisbauamt
Telefon: 08221 / 95 - 323, 95 - 348, 95 - 376
E-Mail: bauamt@landkreis-guenzburg.de